Ausgangslage
Jede Aktionärsleistung während der Gesellschafterkrise ist streng genommen Eigenkapitalersatz. Die Lehre über den Kapitalersatz stützt sich auf Rechtsvergleichung (Übernahme aus dem deutschen Recht).
Umqualifikation
Im Zeitpunkte der Überschuldung gewährte Darlehen werden in Risikokapital umgedeutet.
Kapitalersetzende Leistungen
Im Fokus der umzuqualifizierenden Aktionärsleistungen befinden sich die Darlehensgewährung und das stehen gelassene Gesellschafterdarlehen.
Personenkreis
Die Umqualifikation in Kapitalersatz fokussiert auf den Gesellschafter und auf nahestehende Personen.
Tipp:
Für weiterführende Informationen vgl. www.sanierungsdarlehen.ch
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.